Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hundepension Kay Rössel
Betreiber:
Kay Rössel
Zum Neuhof 46b
02999 Lohsa
Stand: September 2026
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kay Rössel, Zum Neuhof 46a, 02999 Lohsa – nachfolgend „Hundepension“ genannt – und dem jeweiligen Hundehalter – nachfolgend „Kunde“ genannt – über die Betreuung und Unterbringung von Hunden.
- Die Hundepension bietet sowohl Tagesbetreuung als auch Betreuung mit Übernachtung an.
- Mit der verbindlichen Buchung bzw. der Übergabe des Hundes erkennt der Kunde diese AGB an.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Hundepension und Kunde.
- 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Betreuung, Versorgung und Unterbringung des vom Kunden angegebenen Hundes.
- Die Betreuung erfolgt entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Hundes sowie unter Beachtung der geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften.
- Die Hundepension ist berechtigt, die Betreuung so zu gestalten, wie es aufgrund des Alters, Gesundheitszustandes, Verhaltens und der Verträglichkeit des jeweiligen Hundes erforderlich ist.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Unterbringung, Betreuung oder Beschäftigung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- 3 Aufnahme der Hunde
- Grundsätzlich werden Hunde aller Rassen und Größen aufgenommen.
- Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Hund nach Einschätzung der Hundepension für die Betreuung in der Pension geeignet ist.
- Aggressive Hunde werden nicht aufgenommen. Als aggressiv gelten insbesondere Hunde, von denen nach den Umständen des Einzelfalls eine erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgehen kann.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Betreuung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über das Verhalten seines Hundes zu machen. Dies gilt insbesondere für:
- Aggressionsverhalten,
- Beißvorfälle,
- Unverträglichkeiten mit Menschen oder anderen Hunden,
- besondere Ängste,
- Flucht- oder Ausbruchsverhalten,
- Erkrankungen,
- Allergien,
- Medikamentengaben,
- sonstige Besonderheiten.
- Verschweigt der Kunde wesentliche Eigenschaften oder Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, kann die Hundepension die Betreuung vorzeitig beenden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- 4 Impfungen und Gesundheitszustand
- Eine Aufnahme des Hundes erfolgt nur bei bestehendem und nachgewiesenem Impfschutz.
- Der Kunde hat der Hundepension auf Verlangen einen geeigneten Impfnachweis vorzulegen.
- Der Kunde versichert, dass die Angaben zum Gesundheitszustand des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß sind.
- Der Kunde hat die Hundepension vor Aufnahme insbesondere über ansteckende oder möglicherweise ansteckende Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Allergien und regelmäßig benötigte Medikamente zu informieren.
- Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder einem begründeten Verdacht auf eine solche Erkrankung können bis zur vollständigen Genesung bzw. bis zur tierärztlichen Freigabe von der Betreuung ausgeschlossen werden.
- Eine Aufnahme kann auch abgelehnt werden, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes des Hundes eine gefahrlose oder tierschutzgerechte Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
- 5 Läufigkeit
- Der Kunde ist verpflichtet, die Hundepension vor der Betreuung darüber zu informieren, wenn es sich um eine läufige Hündin handelt oder wenn während des vereinbarten Betreuungszeitraums mit einer Läufigkeit zu rechnen ist.
- Eine nicht oder verspätet mitgeteilte Läufigkeit kann dazu führen, dass die Betreuung nicht wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden kann.
- Die Hundepension ist berechtigt, läufige Hündinnen nach eigenem Ermessen von anderen Hunden getrennt unterzubringen, soweit dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.
- Die hierdurch erforderlichen organisatorischen Maßnahmen werden dem individuellen Betreuungsbedarf des Hundes angepasst.
- 6 Übergabe und Abholung
- Die Übergabe des Hundes erfolgt durch den Hundehalter bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person zur zuvor vereinbarten Zeit an der Hundepension.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen.
- Die Abholung erfolgt ebenfalls durch den Hundehalter bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person zur vereinbarten Zeit.
- Änderungen der vereinbarten Bring- oder Abholzeiten sind der Hundepension möglichst frühzeitig mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung.
- Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, kann die Hundepension für die zusätzliche Betreuungszeit ein angemessenes zusätzliches Betreuungsentgelt berechnen.
- Wird der Hund durch eine andere Person abgeholt, muss diese zur Abholung berechtigt sein. Die Hundepension darf einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen.
- 7 Betreuung und Versorgung
- Die Hundepension verpflichtet sich, den Hund während der vereinbarten Betreuungszeit angemessen zu versorgen und unterzubringen.
- Die Versorgung erfolgt insbesondere mit:
- ausreichend Wasser,
- der vom Kunden bereitgestellten bzw. vereinbarten Nahrung,
- angemessener Bewegung,
- angemessener Ruhe,
- erforderlicher Pflege.
- Die Betreuung erfolgt unter Beachtung der Bedürfnisse des jeweiligen Hundes sowie der geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften.
- Die Hundepension darf Hunde entsprechend ihrer Verträglichkeit getrennt oder gemeinsam mit anderen Hunden betreuen.
- Eine dauerhafte Gruppenhaltung wird nicht zugesichert. Entscheidend sind insbesondere Verhalten, Verträglichkeit, Alter und Gesundheitszustand des jeweiligen Hundes.
- 8 Futter und Medikamente
- Der Kunde hat der Hundepension alle für die Betreuung erforderlichen Informationen über Fütterung und gegebenenfalls erforderliche Medikamente mitzuteilen.
- Soweit der Kunde spezielles Futter wünscht, hat er dieses grundsätzlich in ausreichender Menge bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Erforderliche Medikamente sind vom Kunden mit eindeutiger Dosierungs- und Anwendungsvorgabe bereitzustellen.
- Die Hundepension wird Medikamente nur nach den vom Kunden bzw. gegebenenfalls vom behandelnden Tierarzt mitgeteilten Vorgaben verabreichen, soweit dies im Rahmen der Betreuung zumutbar und rechtlich zulässig ist.
- 9 Tierärztliche Behandlung und Notfälle
- Sollte während der Betreuung eine Erkrankung oder Verletzung des Hundes auftreten, wird die Hundepension den Kunden unverzüglich informieren, soweit dieser erreichbar ist.
- In einem dringenden Notfall ist die Hundepension berechtigt und verpflichtet, im Interesse des Tieres die erforderliche tierärztliche Versorgung zu veranlassen, auch wenn der Kunde nicht vorher erreicht werden kann.
- Der Kunde ermächtigt die Hundepension insoweit, im tierärztlichen Notfall die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
- Die Hundepension wird nach Möglichkeit den vom Kunden angegebenen Tierarzt berücksichtigen. Ist dieser nicht erreichbar oder ist eine unverzügliche Behandlung erforderlich, darf ein anderer erreichbarer Tierarzt bzw. eine tierärztliche Einrichtung aufgesucht werden.
- Die Kosten der tierärztlichen Behandlung, Medikamente, notwendiger Transporte sowie sonstige unmittelbar durch die Erkrankung oder Verletzung des Hundes entstehende Kosten trägt grundsätzlich der Hundehalter, soweit die Kosten nicht aufgrund eines von der Hundepension zu vertretenden Pflichtverstoßes von dieser zu tragen sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der Betreuung erreichbar zu sein und eine aktuelle Telefonnummer sowie gegebenenfalls eine Notfallkontaktperson anzugeben.
- 10 Haftung des Hundehalters
- Der Hundehalter bleibt während der gesamten Betreuungszeit Tierhalter seines Hundes.
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
- Der Kunde hat insbesondere für Schäden aufzukommen, die sein Hund an Personen, anderen Tieren, Einrichtungsgegenständen, Räumlichkeiten oder sonstigen Sachen verursacht, soweit er hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende Versicherung besteht. Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
- 11 Haftung der Hundepension
- Die Hundepension haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Hundepension, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt, soweit die Hundepension, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
- Für sonstige Schäden haftet die Hundepension bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hundepension nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
- Eine Haftung der Hundepension entfällt nicht allein deshalb, weil sich ein allgemeines, dem Tier innewohnendes Lebens-, Krankheits-, Verletzungs- oder Verhaltensrisiko verwirklicht.
- Für Schäden, die ausschließlich aufgrund einer vom Hund ausgehenden, trotz ordnungsgemäßer Betreuung nicht vorhersehbaren Reaktion entstehen, haftet die Hundepension nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- 12 Besondere Risiken bei der Tierbetreuung
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Betreuung von Tieren mit besonderen Risiken verbunden sein kann.
- Trotz sorgfältiger Betreuung können insbesondere Verletzungen, Erkrankungen, Fluchtversuche, Auseinandersetzungen zwischen Hunden oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Die Hundepension verpflichtet sich, die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um solche Risiken zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
- Gesetzliche Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.
- 13 Vorzeitige Beendigung der Betreuung
- Die Hundepension ist berechtigt, die Betreuung vorzeitig zu beenden, wenn die weitere Betreuung aufgrund des Verhaltens oder Gesundheitszustandes des Hundes nicht mehr zumutbar oder gefahrlos möglich ist.
- Dies gilt insbesondere bei:
- aggressivem Verhalten,
- wiederholten Beißvorfällen,
- erheblicher Unverträglichkeit,
- ansteckenden Erkrankungen,
- erheblichen gesundheitlichen Problemen,
- nicht mitgeteilten besonderen Verhaltensauffälligkeiten,
- erheblichem Flucht- oder Ausbruchsverhalten.
- In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und hat den Hund bzw. für dessen Abholung durch eine berechtigte Person unverzüglich zu sorgen.
- Ist der Kunde nicht erreichbar, ist die Hundepension berechtigt, eine zuvor benannte Notfallkontaktperson einzuschalten.
- Bereits entstandene Betreuungs-, Tierarzt- oder sonstige Kosten bleiben von einer vorzeitigen Beendigung grundsätzlich unberührt.
- 14 Stornierung
- Eine gebuchte Betreuung kann durch den Kunden bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Einzugstermin storniert werden.
- Die Stornierung muss der Hundepension rechtzeitig zugehen.
- Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen kann die Hundepension einen angemessenen Ausgleich für den entstandenen Ausfall verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Hundepension bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
- 15 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Betreuungsentgelt spätestens bei Abholung des Hundes zu bezahlen.
- Zusätzlich vereinbarte Leistungen sowie vom Kunden zu tragende notwendige Aufwendungen, insbesondere tierärztliche Kosten, können gesondert berechnet werden.
- Die Hundepension ist berechtigt, bei offenen Forderungen die Herausgabe des Hundes nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verweigern.
- 16 Eigentum und mitgebrachte Gegenstände
- Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände wie Leinen, Halsbänder, Geschirre, Decken, Spielzeug, Futterbehälter oder sonstige Sachen sind vom Kunden eindeutig zu kennzeichnen.
- Für mitgebrachte Gegenstände haftet die Hundepension nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Die Hundepension ist berechtigt, Gegenstände, die eine Gefahr für den Hund oder andere Tiere darstellen können, während der Betreuung nicht zu verwenden.
- 17 Informationspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Betreuung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen während der Betreuungszeit, insbesondere bezüglich Gesundheitszustand, Verhalten oder Erreichbarkeit, sind der Hundepension unverzüglich mitzuteilen.
- 18 Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
- Die Daten werden insbesondere zur Durchführung des Betreuungsvertrages, zur Kommunikation mit dem Kunden, zur Abrechnung und – soweit erforderlich – zur Organisation einer tierärztlichen Versorgung verwendet.
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Durchführung notwendiger Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich bzw. zulässig ist.
- Ergänzende Informationen zum Datenschutz können in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt werden.
- 19 Aufbewahrung und Herausgabe
Nach Beendigung der vereinbarten Betreuungszeit ist der Hund vom Kunden bzw. einer berechtigten Person abzuholen.
Bei einer nicht rechtzeitig erfolgenden Abholung wird die Hundepension den Kunden kontaktieren und, soweit erforderlich, eine angemessene weitere Betreuung des Hundes sicherstellen. Die dadurch entstehenden angemessenen Kosten können dem Kunden berechnet werden.
- 20 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 21 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und wirksam vereinbart wurde.
- 22 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Ein Gerichtsstand am Sitz der Hundepension wird, soweit gesetzlich zulässig, vereinbart.
- 23 Schlussbestimmungen
Die zwischen Hundepension und Kunde getroffenen individuellen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Mit Übergabe des Hundes bestätigt der Kunde, dass ihm diese AGB zugänglich gemacht wurden und er deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
Kay Rössel
Zum Neuhof 46b
02999 Lohsa